Die Bedeutung von Vorratsgesellschaften in der Insolvenz
Auftragseinbruch und wirtschaftliche Probleme führen zur Insolvenz
Durch die Kontaktbeschränkungen und die gesetzlichen Regulierungen für Betriebe haben viele Unternehmer einen erheblichen Auftragseinbruch und geraten so unverschuldet in "Schieflage". Die laufenden Kosten für Investitionen, Mieten und Kredite bleiben auf der einen Seite stehen, die Umsätze auf der anderen Seite sind jedoch erheblich eingebrochen. Hier sollten die betroffenen Unternehmen durch staatliche Hilfen unterstützt werden. Für viele Unternehmen kommen diese Hilfen jedoch zu spät oder die Unternehmen haben keine realistischen Erfolgsaussichten bei der Antragstellung, so dass diesen Unternehmen die Insolvenz droht.
Die Vorratsgesellschaft als Lösung
Hier kann eine Vorratsgesellschaft helfen, die sehr kurzfristig übernommen werden kann. Die Gesellschaft ist garantiert völlig unbelastet und hat keine Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen. Außerdem ist sie bereits im Handelsregister eingetragen, so dass die Haftung beschränkt ist und sie hat eine Steuernummer. Mit dieser Gesellschaft kann sofort Geld verdient werden. Für den schnellen Neustart bieten wir Ihnen eine GmbH, UG oder Holding kostengünstig an.
Insolvenz durch Corona
Die Anzahl der Insolvenzen könnte in den nächsten Monaten drastisch ansteigen. Bis Dezember 2020 war die Insolvenzantragspflicht teilweise ausgesetzt. Für die Monate Januar bis April 2021 wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt jedoch nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht.