Ablauf und Details

Wir garantieren eine professionelle, schnelle und seriöse Abwicklung des Firmenverkaufs. Sie erhalten vom Alt-Gesellschafter eine Veräußerungsvollmacht. Damit schließen Sie vor einem Notar Ihrer Wahl den Kaufvertrag ab - wir brauchen nicht anwesend zu sein. Der Kauf und die Übertragung der Anteile erfolgen in 3 einfachen Schritten.


 

1. Reservierung

Sie füllen das folgende Formular aus und bestellen Ihre Gesellschaft. Danach erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung (juristisch gesehen ein Angebot) mit der Zusage, dass wir die Gesellschaft 1 Woche für Sie reservieren. Bis hierher gehen Sie noch keine Verpflichtungen ein.


2. Zahlung

Sie nehmen unser Angebot dadurch an, dass Sie den Kaufpreis binnen einer Woche (eingehend) auf unser angegebenes Konto zahlen oder auf einem Rechtsanwalts- oder Notaranderkonto hinterlegen. In Einzelfällen genügt uns auch eine unbedingte und unwiderrufliche Gutsagung Ihres Notars oder Rechtsanwalts. Umsatzsteuer fällt gemäß § 4 Nr. 8f UStG nicht an.

Die Kaufpreiszahlung für die UG kann, wenn es schnell gehen soll, auch mit Paypal erfolgen. Bitte zahlen Sie den Kaufpreis über  Paypal.Me/vorratsgesellschaft . Für andere Gesellschaften als die UG können wir die Zahlung über Paypal zur Zeit leider noch nicht anbieten.

Beim Kauf einer GmbH oder GmbH & Co. KG bieten wir darüber hinaus die Möglichkeit, den Kaufpreis nach der Beurkundung zu überweisen. In diesem Fall erfolgt die Beurkundung unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises. Die Zahlung des Kaufpreises muss innerhalb von 3 Tagen nach der Beurkundung erfolgen.


3. Notar

Sie erhalten unmittelbar nach dem Eingang oder der Hinterlegung des Kaufpreises die Gesellschaftsmappe; dadurch ist der Kauf innerhalb von einigen Stunden möglich. Dann schließen Sie bei einem Notar Ihrer Wahl den Kaufvertrag ab. Auf Wunsch schicken wir die Unterlagen auch direkt zum Notar.
Falls die Beurkundung in Witten stattfinden soll, bieten wir Ihnen an, persönlich am Beurkundungstermin teilzunehmen. 

Nach Abschluss des Kaufvertrages schließen die neuen Gesellschafter Verträge über die Bestellung des Geschäftsführers, die Anpassung des Kapitals, die Sitzverlegung, Geschäftszweck und die Änderung des Namens vor dem Notar ab und lassen dies zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Die Eintragung hat nur noch deklaratorische Bedeutung. Die Gesellschaft kann bereits vorher aktiv werden und Sie können sofort mit der Gesellschaft arbeiten.

Mit den notariellen Urkunden kann der Geschäftsführer ein Bankkonto bei einer Bank seiner Wahl eröffnen.