Die Kommanditgesellschaft (KG) als Vorratsgesellschaft ab 2000 €

Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft, kurz auch KG genannt, gehört zu der Gruppe der Personengesellschaften. Sie besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, welche zusammen durch den Gesellschaftsvertrag die Kommanditgesellschaft gründen. Die KG gilt als Handelsgesellschaft und muss im Handelsregister eingetragen werden. Früher war die Kommanditgesellschaft auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt, heute sind jedoch auch andere Geschäftszwecke zulässig. Eine Kommanditgesellschaft ist Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.


Gesellschafter und Haftung bei einer Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft besteht immer aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlagen beschränkt ist (Kommanditist). Als Komplementär oder Kommanditist können natürliche oder juristische Personen eingesetzt werden. Neben der reinen KG bieten wir auch eine UG & Co. KG und eine GmbH & Co. KG an.


Komplementär

Wie bereits beschrieben handelt es sich bei dem Komplementär um einen persönlich haftenden Gesellschafter, er haftet somit gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft mit seinem gesamten Vermögen. Diese Haftungsverantwortung kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht gegenüber Dritten ausgeschlossen oder im Außenverhältnis begrenzt werden. Eine Begrenzung der Haftung zwischen den Gesellschaftern im Innenverhältnis ist jedoch möglich. Ein Komplementär kann aus der Gesellschaft ausscheiden, jedoch haftet er für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten weiter.


Kommanditist

Die Haftung des Kommanditisten ist bei der Kommanditgesellschaft beschränkt. Er haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur bis zu einem festgelegten Betrag. Dieser Betrag wird als Kommanditeinlage, Haftsumme oder auch Hafteinlage bezeichnet. Der Kommanditist haftet demnach generell nur in Höhe seiner Kommanditeinlage, welche zum Eigenkapital der Gesellschaft gehört. Diese Haftungsbegrenzung für einen Kommanditisten tritt jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister ein. Vor der Eintragung ins Handelsregister haften der Kommanditist und der Komplementär gegenüber den Gläubigern der Kommanditgesellschaft gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen. Der Kommanditist kann, unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Frist, zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Für alle bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Verbindlichkeiten für eine Dauer von fünf Jahren haftet der Kommanditist nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft weiter.


Geschäftsleitung und Geschäftsführer einer KG

Der Komplementär der Kommanditgesellschaft hat das alleinige Entscheidungsrecht. Sind mehrere Personen als Komplementär im Gesellschaftsvertrag eingetragen, so ist jeder von Ihnen zur Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Geschäftsführung und Vertretung durch einen Kommanditisten ist gesetzlich ausgeschlossen, jedoch kann ein Kommanditist durch die Erteilung von Handlungsvollmachten eine Vertretungsvollmacht erhalten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, welche über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes hinaus- gehen, ist die Zustimmung des Kommanditisten notwendig.


 

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Gewinn- und Verlustverteilung in einer KG und Besteuerung

Die Verteilung der Gewinne wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Der Komplementär wird normalerweise mit einem festgelegten Prozentsatz am Ergebnis beteiligt, während der Rest unter den Kommanditisten im Verhältnis ihrer Kommanditanteile aufgeteilt wird. Die Ergebnisse werden für jeden Gesellschafter vom Finanzamt festgestellt und dann bei seiner individuellen Steuererklärung berücksichtigt.

Darüber hinaus muss die KG Gewerbesteuer entrichten, deren Höhe in jeder Kommune unterschiedlich ist. Sie liegt häufig bei ca. 15%.


Firmenbezeichnung bei einer Kommanditgesellschaft

Die Unternehmensbezeichnung oder auch Firmierung ist bei einer Kommanditgesellschaft vom Gesetzgeber klar geregelt. So können Namen in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie- oder Mischfirma gewählt werden. Die Firmierung muss jedoch zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und eine ausreichende Unterscheidungskraft gegenüber anderen Unternehmensbezeichnungen aufweisen. Außerdem darf die Firmenbezeichnung keine irreführenden Angaben enthalten. An die Firmenbezeichnung muss verpflichtend der Zusatz "Kommanditgesellschaft" oder die allgemein verständliche  Abkürzung "KG" angehängt werden. Abänderungen dieses Zusatzes sind nicht zulässig.


Verkauf unserer KG

 Beim Verkauf wird die bisherige Komplementärin gegen Ihre Komplementärin ausgetauscht. Dies kann Ihre bestehende Unternehmergesellschaft oder GmbH sein, dies kann auch eine natürliche Person, wie zum Beispiel der Geschäftsführer sein. Sie erwerben somit lediglich den Kommanditanteil. Die KG ist ordnungsgemäß gegründet und im Handelsregister eingetragen. Sie hat bisher keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt und ist frei von irgendwelchen Verbindlichkeiten. Die Gründungskosten wurden bereits bezahlt. Der Kaufpreis für den Kommanditanteil beträgt 1.100 €. Die Kommanditeinlage in Höhe von 100 € ist im Kaufpreis enthalten und wird mit verkauft. Sie befindet sich in der  Kasse. Hier bieten wir Ihnen eine bereits gegründete KG als Vorratsgesellschaft an

 

Warum eine Kommanditgesellschaft (KG) kaufen?

  • Sie möchten schnell eine Personengesellschaft haben und dabei Ihre eigene Kapitalgesellschaft weiter nutzen
  • Sie möchten eine reine Personengesellschaft betreiben, bei der die Haftung nur für den Kommanditisten beschränkt ist - der Komplementär ist eine natürliche Person und haftet unbeschränkt
  • Die KG bietet steuerliche Vorteile, die sich ähnlich wie bei einem Einzelunternehmen auswirken
  • Der Komplementär hat bei vielen Geschäften die alleinige Entscheidungsfreiheit. Außerdem kann er Geschäftspartner (Kommanditisten) an der Gesellschaft beteiligen, die nicht bei der Führung der Geschäfte mitwirken


Sonderformen der Kommanditgesellschaft

Häufig wird eine KG als Gesellschaft gewählt, wobei der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist. Wir bieten dazu die GmbH & Co. KG und die UG & Co. KG an.